Donnerstag, 23. April 2015

Weitere Klarstellungen


Veröffentlichungen und Äußerungen im Internet seit Beginn dieses Blogs, die mir zugeschrieben werden, die ich nicht ausdrücklich hier veröffentlicht oder autorisiert habe, sind nicht von mir, und stellen nicht meine Meinung dar.

Ich stelle mich gegen Gewaltverherrlichung, jugendgefährdende Inhalte sowie alle Formen von Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz.


Mein Geschlecht ist männlich. Meine sexuelle Orientierung ist heterosexuell. Und ich bin, um es noch einmal zu wiederholen, nicht bestochen worden. Ich trete weiter ein für den Dialog und die Verständigung.



Donnerstag, 9. April 2015

Klarstellungen


In Bezug auf Dinge die mir zugeschrieben werden, die nichts mit mir zu tun haben, kann ich nur sagen: Veröffentlichungen und Äußerungen im Internet seit Beginn dieses Blogs, die ich nicht ausdrücklich hier veröffentlicht oder autorisiert habe, sind nicht von mir, und stellen nicht meine Meinung dar.

Meine sexuelle Orientierung ist heterosexuell. Ich stelle mich gegen Gewaltverherrlichung, jugendgefährdende Inhalte sowie alle Formen von Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz.

Die Texte zur humanitären Intervention sind meine Idee. Um es noch einmal zu wiederholen: Ich bin nicht bestochen worden. Einnahmen, die in diesem Zeitraum auf meinem Konto erscheinen, stammen aus Buchverkäufen an ein Antiquariat. Das Ziel der Texte ist der Dialog und die Verständigung. Und daran arbeite ich weiter.


Donnerstag, 3. Juli 2014

Bestechlichkeit


Ich bin nicht bestochen worden. Alle meine Äußerungen hier sind meine eigenen Meinungsäußerungen. Auch sonst habe ich keinen „Kooperationspartner“ für meine Meinung.

Ich sehe für mich aber eine meine Meinungsbildung nicht einschränkende gemeinsam mit einer Philosophin geteilte Verpflichtung.

Sonntag, 2. Februar 2014

Privates

Ich habe am 19.01.14 in Berlin-Mariendorf Geld auf mein Bankkonto eingezahlt und in einem Imbiss etwas gegessen und getrunken. Und mehr nicht. Ich hatte keinerlei sexuellen Kontakt zu irgendjemandem. Ich habe kein Vertrauen gebrochen.

Freitag, 20. September 2013

Humanitäre Intervention II


In der Ausgabe der Zeitschrift „Das Parlament“ vom 9. September 2013 findet sich in der Beilage „Aus Politik und Zeitgeschichte“ ein Beitrag von Peter Rudolf zum Thema „Schutzverantwortung und humanitäre Intervention“.

Der Autor weist darauf hin, dass das Konzept der Schutzverantwortung, demzufolge die internationale Gemeinschaft eine moralisch subsidiäre Verantwortung trägt, massenhafte Menschenrechtsverletzungen notfalls auch mit militärischer Gewalt zu verhindern, wenn die Regierung des betreffenden Landes ihrer Schutzverantwortung gegenüber den eigenen Bürgern nicht gerecht wird, die ethische Diskussion in Bezug auf humanitäre Interventionen verändert habe: Während früher ein militärisches Eingreifen als begründungspflichtig erschienen sei, gelte dies nun für den Verzicht auf eine Intervention. Tendenziell führe dies dem Autor zufolge dazu, dass die moralischen Widersprüchlichkeiten solcher Auseinandersetzungen nicht ausreichend zur Kenntnis genommen würden. Es sei jedoch erforderlich, eine „politisch-ethische Bewertung“ vorzunehmen, um „dem komplexen Problem eines menschenrechtlich begründeten Einsatzes militärischer Gewalt gerecht“ zu werden1.

Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass Proportionalität und Erfolgsaussichten militärischen Eingreifens aus humanitären Gründen mit hohen Unsicherheiten verbunden sind und daher aus pragmatischen wie aus moralischen Gründen „Schwellenkriterien für eine mit dem Prinzip der Schutzverantwortung begründete Militärintervention sehr hoch anzusetzen“ seien. Eine Intervention ist dem Autor zufolge nur dann gerechtfertigt, „wenn (1) in massiver koordinierter Form eine große Zahl von Zivilisten in kurzer Zeit getötet werden; (2) militärisch die Rettung einer beträchtlichen Zahl von Menschen unter niedrigen Verlusten für die eingreifenden Staaten möglich ist; (3) die Aussicht besteht, dauerhafte Sicherheit ohne eine langfristige militärische Präsenz und ein kostspieliges, aber selten erfolgreiches nation building schaffen zu können“2.

In Bezug auf den Konflikt in Syrien sind nach meiner Ansicht die Kriterien (2) und (3) nach allem, was man aus den Medien erfahren kann, nicht erfüllt.  Ein militärisches Eingreifen ist demzufolge auch nach diesen Kriterien nach meiner Ansicht nicht gerechtfertigt.
 
 
(1)    Vgl. Rudolf, Peter: Schutzverantwortung und humanitäre Intervention. In: Aus Politik und Zeitgeschichte, 37 (2013), S.12
(2)    Vgl. Rudolf, Peter: Schutzverantwortung und humanitäre Intervention. In: Aus Politik und Zeitgeschichte, 37 (2013), S.17




Ergänzend dazu noch einmal meine Argumentation:

a) Im Falle von überwiegender Unsicherheit in Bezug auf die Folgen (Zweck-/Zielerreichung und Angemessenheit) einer militärischen Intervention sehe ich eine derartige Intervention als nicht gerechtfertigt an.

b) Im Falle von Syrien sehe ich die Vorhersehbarkeit der Folgen eines militärischen Eingreifens als nicht gegeben an und mithin eine überwiegende Unsicherheit in Bezug auf diese Folgen.

c) Ein militärisches Eingreifen aus humanitären Gründen in Syrien ist daher nach meiner Ansicht nicht gerechtfertigt.
 

 

Mittwoch, 28. August 2013

Gedanken zur humanitären Intervention


Mit dem Begriff der humanitären Intervention wird allgemein ein gewalttätiger Eingriff eines oder mehrerer Staaten in einen Drittstaat, der auf die Verhinderung massiver Menschenrechtsverletzungen abzielt1, verstanden.
Ob so ein Eingriff geboten ist, ist umstritten.

Nach einer Ansicht2 sind humanitäre Interventionen moralisch unzulässig, da durch die Intervention mit hoher Wahrscheinlichkeit unbeteiligte Menschen ihr Leben verlieren. Das Leben anderer Menschen dürfe nicht durch den Tod auch nur eines einzigen Menschen erkauft werden, auch wenn dessen Tod nicht intendiert sei. Menschen dürften nie als bloßes Mittel behandelt werden.
Einer anderen Ansicht3 zufolge ist die humanitäre Intervention dann gerechtfertigt, wenn ihre Folgen bessere sind als die Folgen einer ausbleibenden Intervention.
Eine weitere Ansicht4 sieht eine Pflicht zur humanitären Intervention bei gravierenden Menschenrechtsverletzungen.

Die grundlegende Frage ist: Darf man Menschen opfern, um das Leben weiterer Menschen zu retten?

Nach der erstgenannten Ansicht darf man das nicht, da dieser Ansicht zufolge kein Mensch nur als "Mittel" zu einem Zweck behandelt werden dürfe. Nach einer an den Folgen orientierten Ansicht wäre der Tod unbeteiligter Menschen jedoch nicht zwangsläufig ein Mittel zu einem guten Zweck sondern ließe sich auch als eine nicht intendierte Nebenwirkung  betrachten, die moralisch gerechtfertigt wäre, wenn sie nicht gewollt wäre und in einem angemessenen Verhältnis zu den bewirkten positiven Folgen  der Intervention stehe. Eine Nebenwirkung ist dabei dadurch gekennzeichnet, dass es an der Erreichung eines Ziels nichts ändert, ob sie eintritt oder ausbleibt. Der zweiten Ansicht zufolge wären die  Opfer unter Unbeteiligten, wenn sie nicht intendiert und im Verhältnis zu den positiven Folgen nicht unangemessen hoch wären, moralisch gerechtfertigt, und damit auch die humanitäre Intervention. Die dritte Ansicht hält humanitäre Interventionen für auch im Sinne derjenigen, die durch sie in Mitleidenschaft gezogen werden, wenn die Risiken für die möglichen unschuldigen Opfer „akzeptabel“ seien.

Wenn man unterstellt, dass es als moralisch gerechtfertigt erscheinen kann, Opfer unschuldiger Dritter in Kauf zu nehmen, stellt sich die Frage nach der Angemessenheit: Der Aufrechnung von erwartbaren nicht intendierten Opfern zu durch die Intervention verhinderten Opfern. Das Problem scheint zu sein, dass sich die Frage nach der Angemessenheit von positiver und negativer Wirkung im Falle einer Intervention im Voraus wie selbst im Nachhinein nur sehr unsicher – möglicherweise sogar überhaupt nicht beantworten5 lässt. Ebenfalls problematisch erscheint die Verrechenbarkeit von Folgen durch Tun und Folgen durch Unterlassen. Zudem stellt sich die Frage, ob man im Falle eines möglichen Opfertodes von einem akzeptablen Risiko sprechen kann.

Es erscheint mithin zweifelhaft, ob man das Leben Unbeteiligter opfern darf, um das Leben weiterer Menschen zu retten.
Eine moralische Pflicht zum „Schutz von Gütern von zentraler Bedeutung“  für „extreme Notsituationen“ wie sie die dritte Ansicht vertritt, scheint dazu den Handlungsspielraum von Organisationen zu sehr einzuschränken, der jedoch nötig werden könnte, wenn die Folgen der Intervention nicht absehbar sind.

Bei der Frage, ob Pflicht oder Berücksichtigung der Folgen von entscheidender Bedeutung  für oder gegen den Entschluss zu einer Intervention sein sollte, würde ich der Folgenabschätzung  den Vorrang einräumen, da sie den Gegebenheiten besser Rechnung tragen kann, jedoch im Falle von überwiegender Unsicherheit in Bezug auf die Folgen eine humanitäre Intervention als nicht gerechtfertigt ansehen. Darüber hinaus bleibt dennoch immer die Frage, ob es zulässig ist, den Tod unbeteiligter Menschen (z.B. durch Bombenangriffe) in Kauf zu nehmen.

 

 

(1)    http://www.ethik.uzh.ch/afe/publikationen/Schaber_Intervention_.pdf

(2)    Vgl. Bittner, Rüdiger: Humanitäre Interventionen sind unrecht. In: Meggle, Georg (Hrsg.): Humanitäre Interventionsethik.  Paderborn 2004, S. 99-106.

(3)    Vgl. Steinvorth, Ulrich: Zur Legitimität der Kosovo-Intervention. In: Meggle, Georg (Hrsg.): Humanitäre Interventionsethik. Paderborn 2004, S. 19-30

(4)    http://www.ethik.uzh.ch/afe/publikationen/Schaber_Intervention_.pdf

(5)    Vgl. Müller, Olaf L.: Was wissen Sie über Kosovo? In: Meggle, Georg (Hrsg.): Humanitäre Interventionsethik. Paderborn 2004, S. 84 ff.


 

Montag, 19. August 2013

Email

Ich habe heute eine private Email verschickt, in der ich mich nach dem allgemeinen Zustand und dem Gesundheitszustand eines früheren Kommilitonen erkundige und schreibe, was ich gerade mache.
Diese Email bringt keine Unterstützung für ein (politisches) Programm oder Thesen oder Positionen zum Ausdruck.