Sonntag, 2. Februar 2014
Privates
Ich habe am 19.01.14 in Berlin-Mariendorf Geld auf mein Bankkonto eingezahlt und in einem Imbiss etwas gegessen und getrunken. Und mehr nicht. Ich hatte keinerlei sexuellen Kontakt zu irgendjemandem. Ich habe kein Vertrauen gebrochen.
Freitag, 20. September 2013
Humanitäre Intervention II
In der Ausgabe der Zeitschrift „Das Parlament“ vom 9.
September 2013 findet sich in der Beilage „Aus Politik und Zeitgeschichte“ ein
Beitrag von Peter Rudolf zum Thema „Schutzverantwortung und humanitäre
Intervention“.
Der Autor weist darauf hin, dass das Konzept der
Schutzverantwortung, demzufolge die internationale Gemeinschaft eine moralisch
subsidiäre Verantwortung trägt, massenhafte Menschenrechtsverletzungen notfalls
auch mit militärischer Gewalt zu verhindern, wenn die Regierung des
betreffenden Landes ihrer Schutzverantwortung gegenüber den eigenen Bürgern
nicht gerecht wird, die ethische Diskussion in Bezug auf humanitäre
Interventionen verändert habe: Während früher ein militärisches Eingreifen als
begründungspflichtig erschienen sei, gelte dies nun für den Verzicht auf eine
Intervention. Tendenziell führe dies dem Autor zufolge dazu, dass die moralischen
Widersprüchlichkeiten solcher Auseinandersetzungen nicht ausreichend zur
Kenntnis genommen würden. Es sei jedoch erforderlich, eine „politisch-ethische
Bewertung“ vorzunehmen, um „dem komplexen Problem eines menschenrechtlich
begründeten Einsatzes militärischer Gewalt gerecht“ zu werden1.
Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass Proportionalität und
Erfolgsaussichten militärischen Eingreifens aus humanitären Gründen mit hohen
Unsicherheiten verbunden sind und daher aus pragmatischen wie aus moralischen
Gründen „Schwellenkriterien für eine mit dem Prinzip der Schutzverantwortung begründete Militärintervention sehr
hoch anzusetzen“ seien. Eine Intervention ist dem Autor zufolge nur dann
gerechtfertigt, „wenn (1) in massiver koordinierter Form eine große Zahl von
Zivilisten in kurzer Zeit getötet werden; (2) militärisch die Rettung einer
beträchtlichen Zahl von Menschen unter niedrigen Verlusten für die
eingreifenden Staaten möglich ist; (3) die Aussicht besteht, dauerhafte
Sicherheit ohne eine langfristige militärische Präsenz und ein kostspieliges,
aber selten erfolgreiches nation building
schaffen zu können“2.
In Bezug auf den Konflikt in Syrien sind nach meiner Ansicht
die Kriterien (2) und (3) nach allem, was man aus den Medien erfahren kann,
nicht erfüllt. Ein militärisches
Eingreifen ist demzufolge auch nach diesen Kriterien nach meiner Ansicht nicht gerechtfertigt.
(1)
Vgl. Rudolf, Peter: Schutzverantwortung und
humanitäre Intervention. In: Aus Politik und Zeitgeschichte, 37 (2013), S.12
(2)
Vgl. Rudolf, Peter: Schutzverantwortung und
humanitäre Intervention. In: Aus Politik und Zeitgeschichte, 37 (2013), S.17
Ergänzend dazu noch einmal meine Argumentation:
a) Im Falle von überwiegender Unsicherheit
in Bezug auf die Folgen (Zweck-/Zielerreichung und Angemessenheit) einer militärischen Intervention sehe ich eine
derartige Intervention als nicht gerechtfertigt an.
b) Im Falle von Syrien sehe ich die Vorhersehbarkeit der
Folgen eines militärischen Eingreifens als nicht
gegeben an und mithin eine überwiegende Unsicherheit in Bezug auf diese Folgen.
c) Ein militärisches Eingreifen aus humanitären Gründen in
Syrien ist daher nach meiner Ansicht nicht gerechtfertigt.
Mittwoch, 28. August 2013
Gedanken zur humanitären Intervention
Mit dem Begriff der humanitären Intervention wird allgemein
ein gewalttätiger Eingriff eines oder mehrerer Staaten in einen Drittstaat, der
auf die Verhinderung massiver Menschenrechtsverletzungen abzielt1,
verstanden.
Ob so ein Eingriff geboten ist, ist umstritten. Nach einer Ansicht2 sind humanitäre Interventionen moralisch unzulässig, da durch die Intervention mit hoher Wahrscheinlichkeit unbeteiligte Menschen ihr Leben verlieren. Das Leben anderer Menschen dürfe nicht durch den Tod auch nur eines einzigen Menschen erkauft werden, auch wenn dessen Tod nicht intendiert sei. Menschen dürften nie als bloßes Mittel behandelt werden.
Einer anderen Ansicht3 zufolge ist die humanitäre Intervention dann gerechtfertigt, wenn ihre Folgen bessere sind als die Folgen einer ausbleibenden Intervention.
Eine weitere Ansicht4 sieht eine Pflicht zur humanitären Intervention bei gravierenden Menschenrechtsverletzungen.
Die grundlegende Frage ist: Darf man Menschen opfern, um das Leben weiterer Menschen zu retten?
Nach der erstgenannten Ansicht darf man das nicht, da dieser Ansicht zufolge kein Mensch nur als "Mittel" zu einem Zweck behandelt werden dürfe. Nach einer an den Folgen orientierten Ansicht wäre der Tod unbeteiligter Menschen jedoch nicht zwangsläufig ein Mittel zu einem guten Zweck sondern ließe sich auch als eine nicht intendierte Nebenwirkung betrachten, die moralisch gerechtfertigt wäre, wenn sie nicht gewollt wäre und in einem angemessenen Verhältnis zu den bewirkten positiven Folgen der Intervention stehe. Eine Nebenwirkung ist dabei dadurch gekennzeichnet, dass es an der Erreichung eines Ziels nichts ändert, ob sie eintritt oder ausbleibt. Der zweiten Ansicht zufolge wären die Opfer unter Unbeteiligten, wenn sie nicht intendiert und im Verhältnis zu den positiven Folgen nicht unangemessen hoch wären, moralisch gerechtfertigt, und damit auch die humanitäre Intervention. Die dritte Ansicht hält humanitäre Interventionen für auch im Sinne derjenigen, die durch sie in Mitleidenschaft gezogen werden, wenn die Risiken für die möglichen unschuldigen Opfer „akzeptabel“ seien.
Wenn man unterstellt, dass es als moralisch gerechtfertigt erscheinen kann, Opfer unschuldiger Dritter in Kauf zu nehmen, stellt sich die Frage nach der Angemessenheit: Der Aufrechnung von erwartbaren nicht intendierten Opfern zu durch die Intervention verhinderten Opfern. Das Problem scheint zu sein, dass sich die Frage nach der Angemessenheit von positiver und negativer Wirkung im Falle einer Intervention im Voraus wie selbst im Nachhinein nur sehr unsicher – möglicherweise sogar überhaupt nicht beantworten5 lässt. Ebenfalls problematisch erscheint die Verrechenbarkeit von Folgen durch Tun und Folgen durch Unterlassen. Zudem stellt sich die Frage, ob man im Falle eines möglichen Opfertodes von einem akzeptablen Risiko sprechen kann.
Es erscheint mithin zweifelhaft, ob man das Leben Unbeteiligter
opfern darf, um das Leben weiterer Menschen zu retten.
Eine moralische Pflicht
zum „Schutz von Gütern von zentraler Bedeutung“ für „extreme Notsituationen“ wie sie die
dritte Ansicht vertritt, scheint dazu den Handlungsspielraum von Organisationen
zu sehr einzuschränken, der jedoch nötig werden könnte, wenn die Folgen der
Intervention nicht absehbar sind. Bei der Frage, ob Pflicht oder Berücksichtigung der Folgen von entscheidender Bedeutung für oder gegen den Entschluss zu einer Intervention sein sollte, würde ich der Folgenabschätzung den Vorrang einräumen, da sie den Gegebenheiten besser Rechnung tragen kann, jedoch im Falle von überwiegender Unsicherheit in Bezug auf die Folgen eine humanitäre Intervention als nicht gerechtfertigt ansehen. Darüber hinaus bleibt dennoch immer die Frage, ob es zulässig ist, den Tod unbeteiligter Menschen (z.B. durch Bombenangriffe) in Kauf zu nehmen.
(1)
http://www.ethik.uzh.ch/afe/publikationen/Schaber_Intervention_.pdf
(2)
Vgl.
Bittner, Rüdiger: Humanitäre Interventionen sind unrecht.
In: Meggle, Georg (Hrsg.): Humanitäre Interventionsethik. Paderborn 2004, S. 99-106.
(3)
Vgl.
Steinvorth, Ulrich: Zur Legitimität der Kosovo-Intervention. In:
Meggle, Georg (Hrsg.): Humanitäre Interventionsethik. Paderborn 2004, S. 19-30
(4)
http://www.ethik.uzh.ch/afe/publikationen/Schaber_Intervention_.pdf
(5) Vgl. Müller, Olaf L.: Was wissen Sie über Kosovo? In: Meggle, Georg (Hrsg.): Humanitäre Interventionsethik. Paderborn 2004, S. 84 ff.
(5) Vgl. Müller, Olaf L.: Was wissen Sie über Kosovo? In: Meggle, Georg (Hrsg.): Humanitäre Interventionsethik. Paderborn 2004, S. 84 ff.
Montag, 19. August 2013
Ich habe heute eine private Email verschickt, in der ich mich nach dem allgemeinen Zustand und dem Gesundheitszustand eines früheren Kommilitonen erkundige und schreibe, was ich gerade mache.
Diese Email bringt keine Unterstützung für ein (politisches) Programm oder Thesen oder Positionen zum Ausdruck.
Diese Email bringt keine Unterstützung für ein (politisches) Programm oder Thesen oder Positionen zum Ausdruck.
Samstag, 17. August 2013
Internet
Ich bin im Februar 2010 aufgestanden gegen Äußerungen, die
ich als Form von Gewalt und Menschenverachtung ansehe, und gegen Cyber-Mobbing,
das daraufhin unaufhörlich einsetzte. Da dieses Mobbing nicht nachließ,
besuchte ich im Februar 2011 ein Seminar gegen Psychoterror bei der
Mobbingberatung Berlin-Brandenburg. Dort wurde mir gesagt, dass, falls diese
Vorgänge nicht nachlassen sollten, ich mich an Vertrauenspersonen wenden
sollte. Das habe ich im April 2011 getan. An meiner Einstellung zu für mich
menschenverachtend erscheinenden Äußerungen hat sich bis heute nichts geändert.
Das ist auch der Grund, aus dem dieses Blog existiert.
Es gibt jedoch auch einige Dinge, die ich früher gemacht habe, über die ich nicht glücklich bin und die falsch waren. Dazu gehört meine frühere Tätigkeit im Rahmen einer Sonderausstellung.
Es ist klar, dass dort, wo ich in der Vergangenheit falsch gehandelt habe, das wieder gut mache.
Es gibt jedoch auch einige Dinge, die ich früher gemacht habe, über die ich nicht glücklich bin und die falsch waren. Dazu gehört meine frühere Tätigkeit im Rahmen einer Sonderausstellung.
Es ist klar, dass dort, wo ich in der Vergangenheit falsch gehandelt habe, das wieder gut mache.
Donnerstag, 8. August 2013
Auszüge
aus meinem Emailverkehr mit einem ehemaligen Kommilitonen:
15.11.2012
16.11.2012
Andreas: "Danke noch einmal für Deine schnelle Antwort. Ich bin wirklich irritiert. Mich würde z.B. interessieren: Hast Du selbst einmal meine Literaturangabe aus der Berliner Theologischen Zeitschrift zitiert oder gegenüber jemand anderem darauf angespielt o.ä.?"
15.11.2012
"Hallo Andreas,
was ist denn das für verrücktes Zeug, das du mir da schreibst? Ich habe
unsere Korrespondenz natürlich an niemanden weitergegeben. An wen sollte ich
auch? An deine Kirchengemeinde? An die Medien? Wie kommst du auf so was? Als ob
unsere Korrespondenz irgendwen interessieren würde. [...] Das ist doch ein Wahn, dem du da verfallen bist. Gehe, und ich meine das
wirklich ernst und in freundschaftlicher Absicht, gehe bitte zum Arzt."16.11.2012
Andreas: "Danke noch einmal für Deine schnelle Antwort. Ich bin wirklich irritiert. Mich würde z.B. interessieren: Hast Du selbst einmal meine Literaturangabe aus der Berliner Theologischen Zeitschrift zitiert oder gegenüber jemand anderem darauf angespielt o.ä.?"
Alexander: "Nein."
18.11.2012
Andreas: "ich möchte wirklich ganz offen mit Dir reden. Wenn Du etwas weißt, was ich
im Moment nicht weiß, aber vielleicht wissen müsste, dann wäre ich Dir dankbar,
wenn Du es mir mitteilen würdest. Wenn ich nicht informiert bin, kann ich auch
nicht richtig Urteilen. Ansonsten muss ich einfach sagen, dass ich nicht schlau
aus Dir werde. Ich habe das Gefühl, dass Du mir etwas verschweigst. Auch wenn
das für mich unangenehm sein sollte, wäre ich Dir dankbar, wenn Du mir gegenüber
offen bist. Auch wenn Du etwas an anderer Stelle gesagt haben solltest, wäre ich
Dir dankbar, wenn Du das mir gegenüber noch einmal wiederholen oder wenigstens
kurz ansprechen könntest. "
Alexander: "Andreas, was sollte ich dir denn verschweigen? Es gibt nichts. Ich habe
nichts an irgendwen weitergegeben, keine Zitate verwendet und nichts. Das
Problem ist doch vielmehr, dass ich aus dir nicht schlau werde."
14.03.2013
"Hallo Andreas,
natürlich würde ich mich gerne wieder mit dir austauschen. Unsere
Korrespondenzen waren doch immer interessant. Ich möchte allerdings betonen,
dass ich unsere Korrespondenz nie an jemanden weitergegeben habe. Deine Vorwürfe
diesbezüglich kann ich immer noch nicht verstehen."
28.07.2013
"Hallo Alexander,
in Deiner letzten Email schriebst Du mir, dass Du niemals etwas aus unserer
Korrespondenz etc. weitergegeben hast.
Um mich zu versichern, möchte ich Dich dies aber nochmal fragen. Ich möchte
gerne herausfinden, ob sich jemand bzw. wer sich zu mir im Internet in den
vergangenen 12 Monaten geäußert hat. Darum würde ich gerne von Dir wissen, ob Du
in den letzten Monaten etwas über mich im Internet geschrieben hast oder dies
unter einem Pseudonym getan hast. Ich weiß, ich habe Dich danach schon mal
gefragt – entschuldige bitte, aber um nicht ungerecht zu denken oder zu handeln,
frage ich Dich das noch einmal."
29.07.2013
Alexander:
"Nein, ich habe mich nirgends im Internet über dich geäußert.
Vielleicht schilderst du mir noch mal, was dich glauben macht, ich oder
andere würden sich im Internet über dich äußern."
Mittwoch, 31. Juli 2013
Ich habe vorgestern eine Email eines ehemaligen Kommilitonen mit dem Betr. "Aw: Rückfrage" erhalten. Ich werde diese Email nicht mehr beantworten. Und ich möchte nach Möglichkeit auch keine weitere mehr von ihm bekommen.
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