In der Ausgabe der Zeitschrift „Das Parlament“ vom 9.
September 2013 findet sich in der Beilage „Aus Politik und Zeitgeschichte“ ein
Beitrag von Peter Rudolf zum Thema „Schutzverantwortung und humanitäre
Intervention“.
Der Autor weist darauf hin, dass das Konzept der
Schutzverantwortung, demzufolge die internationale Gemeinschaft eine moralisch
subsidiäre Verantwortung trägt, massenhafte Menschenrechtsverletzungen notfalls
auch mit militärischer Gewalt zu verhindern, wenn die Regierung des
betreffenden Landes ihrer Schutzverantwortung gegenüber den eigenen Bürgern
nicht gerecht wird, die ethische Diskussion in Bezug auf humanitäre
Interventionen verändert habe: Während früher ein militärisches Eingreifen als
begründungspflichtig erschienen sei, gelte dies nun für den Verzicht auf eine
Intervention. Tendenziell führe dies dem Autor zufolge dazu, dass die moralischen
Widersprüchlichkeiten solcher Auseinandersetzungen nicht ausreichend zur
Kenntnis genommen würden. Es sei jedoch erforderlich, eine „politisch-ethische
Bewertung“ vorzunehmen, um „dem komplexen Problem eines menschenrechtlich
begründeten Einsatzes militärischer Gewalt gerecht“ zu werden1.
Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass Proportionalität und
Erfolgsaussichten militärischen Eingreifens aus humanitären Gründen mit hohen
Unsicherheiten verbunden sind und daher aus pragmatischen wie aus moralischen
Gründen „Schwellenkriterien für eine mit dem Prinzip der Schutzverantwortung begründete Militärintervention sehr
hoch anzusetzen“ seien. Eine Intervention ist dem Autor zufolge nur dann
gerechtfertigt, „wenn (1) in massiver koordinierter Form eine große Zahl von
Zivilisten in kurzer Zeit getötet werden; (2) militärisch die Rettung einer
beträchtlichen Zahl von Menschen unter niedrigen Verlusten für die
eingreifenden Staaten möglich ist; (3) die Aussicht besteht, dauerhafte
Sicherheit ohne eine langfristige militärische Präsenz und ein kostspieliges,
aber selten erfolgreiches nation building
schaffen zu können“2.
In Bezug auf den Konflikt in Syrien sind nach meiner Ansicht
die Kriterien (2) und (3) nach allem, was man aus den Medien erfahren kann,
nicht erfüllt. Ein militärisches
Eingreifen ist demzufolge auch nach diesen Kriterien nach meiner Ansicht nicht gerechtfertigt.
(1)
Vgl. Rudolf, Peter: Schutzverantwortung und
humanitäre Intervention. In: Aus Politik und Zeitgeschichte, 37 (2013), S.12
(2)
Vgl. Rudolf, Peter: Schutzverantwortung und
humanitäre Intervention. In: Aus Politik und Zeitgeschichte, 37 (2013), S.17
Ergänzend dazu noch einmal meine Argumentation:
a) Im Falle von überwiegender Unsicherheit
in Bezug auf die Folgen (Zweck-/Zielerreichung und Angemessenheit) einer militärischen Intervention sehe ich eine
derartige Intervention als nicht gerechtfertigt an.
b) Im Falle von Syrien sehe ich die Vorhersehbarkeit der
Folgen eines militärischen Eingreifens als nicht
gegeben an und mithin eine überwiegende Unsicherheit in Bezug auf diese Folgen.
c) Ein militärisches Eingreifen aus humanitären Gründen in
Syrien ist daher nach meiner Ansicht nicht gerechtfertigt.
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